§ 30 Jugendbeistand
Meine Arbeit basiert auf einer wertschätzenden, ressourcenorientierten und systemischen Haltung. Ich begegne Familien, Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe und sehe sie als Expert*innen ihres eigenen Lebens. Ziel ist es, gemeinsam Wege zu finden, die zu mehr Stabilität, Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit führen.
Ich verstehe mich als Begleiterin in Entwicklungs- und Veränderungsprozessen mit Geduld, Empathie und einem lösungsorientierten Blick. Dabei nutze ich kreative Methoden und Elemente der tiergestützten Pädagogik, um neue Erfahrungsräume zu eröffnen und Reflexion auf eine lebendige Weise zu ermöglichen.
In meiner Arbeit stehen Vertrauen, Transparenz und Beziehung im Mittelpunkt. Ich unterstütze Menschen dabei, ihre eigenen Stärken zu entdecken und aus eigener Kraft nachhaltige Veränderungen zu gestalten.
Im Fokus meiner Arbeit steht die Hilfe zur Selbsthilfe, junge Menschen sollen befähigt werden, ihr Leben selbstbestimmt zu führen, stabile soziale Kontakte zu entwickeln und aktiv am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen.
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung im Rahmen des Erziehungsbeistands und der Nachbetreuung gemäß § 27 i. V. m. §§ 30, 41 und 41a SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die überwiegend im Lebensumfeld der jungen Menschen und ihrer Familienerbracht werden.
Ziel der Hilfen ist es, junge Menschen in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, ihr Recht auf Erziehung, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung zu verwirklichen.
Im Mittelpunkt steht die individuelle Begleitung und Förderung, um die jungen Menschen in ihrer Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und sozialen Teilhabe zu stärken.
Die Unterstützung erfolgt lebensweltorientiert und partizipativ, unter Einbezug des sozialen Umfeldes. Die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen werden befähigt, ihre Herausforderungen zunehmend eigenständig zu bewältigen und aktiv an der Gestaltung ihres Lebens mitzuwirken.
